Aktive Unterstützung,
für Ihren (Neu)Start in Kärnten
Sie haben den Wunsch nach Kärnten zurückzukehren? Oder möchten Sie in Zukunft Kärnten als Ihre neue Heimat bezeichnen?
Chancen in Kärnten nutzen

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Das Carinthian Welcome Center (CWC) ist erste Anlaufstelle, wenn Sie Fragen rund um das Thema „Ankommen in Kärnten“ haben. Egal ob Sie Neuankömmling oder Rückkehrer*in sind, wir bieten schnelle und unbürokratische Hilfe, abgestimmt auf Ihren persönlichen und beruflichen Background. Mit diesem vielseitigen und kostenlosen Service der Kärntner Landesregierung unterstützen wir Sie in wesentlichen Belangen zum Thema Arbeiten und Leben, mit Tipps und Hintergrundinformationen, die für einen guten (Neu)Start in Kärnten wichtig und hilfreich sind.

Astrid Kircher-Yu
» Jede Ansiedelung ist so unterschiedlich wie der Mensch, der dahintersteckt. Darum wird jede Anfrage an das Carinthian Welcome Center individuell und unbürokratisch betreut. «
Wie wir Sie unterstützen:
Wir helfen Ihnen, die richtige Antwort auf Ihre Fragen zu finden – egal ob Sie generelle Fragen zu Job- oder Ausbildungschancen in Kärnten haben, sich über Kinderbetreuungsmöglichkeiten oder über die Anrechnung von Studien- und Schulabschlüssen informieren wollen. Wir sind für Sie da, auch bei Fragen zum Thema Gesundheit oder zu Angeboten im Bereich Freizeit, Mobilität, Sport, Kultur oder Veranstaltungen aus dem Bereich Work-Life-Balance.
Wo wir außerdem behilflich sind:
- Wir stellen Kontakte zu Kärntner Unternehmen her,
- informieren über den Kärntner Wohnungsmarkt im Allgemeinen und
- vernetzen Sie mit Partnern oder Einrichtungen in Kärnten
Ihre Vorteile:
- Schnelles Ankommen in der (neuen) Heimat
- Unterstützung bei administrativen Abläufen
- Direkte Vermittlung der zuständigen Kontakte
- Wegfall von mühsamen Recherchearbeiten
Auch wenn Sie als Kärntner Unternehmen auf der Suche nach qualifizierten Mitarbeiter*innen sind – mit unserem breitgefächerten Netzwerk(-Partnern) sind wir gerne behilflich.

Kontakt
Carinthian Welcome Center
Amt der Kärntner Landesregierung
Mag. Astrid Kircher-Yu
Völkermarkter Ring 29 | 9020 Klagenfurt |
T +43 50 536 10147 |
M +43 664 805 361 01 47 |
E-Mail: cwc@ktn.gv.at
Willkommen in Kärnten!
Die Rückkehr in das Heimatland oder die ersten Schritte in einer neuen Region sind oft herausfordernd. Hier finden Sie nützliche Tipps und Informationen, die für Ihren (Neu)Start in Kärnten wichtig sind.
Der Guide zum Leben und Arbeiten in Kärnten:
In Kooperation mit der ABA – Austrian Business Agency, entstand das umfangreiche Nachschlagewerk in englischer Sprache, um allen Newcomern den Start in Kärnten zu erleichtern.
Hier gelangen Sie zum Download, einfach Formular ausfüllen und „The essential guide to living and working in Austria – Carinthia Edition” erhalten:
Checkliste für den Start in Kärnten
Meldepflicht:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Einzug in Ihre Wohnung/Ihr Haus, muss die Anmeldung des Wohnsitzes erfolgen
Strom, Fernwärme, Gas:
Bei einem neuen Wohnsitz ist die An- bzw. Ummeldung der Energieversorgungsanlagen notwendig. Hier ein Überblick der Strom-Anbieter in Kärnten: durchblicker.at
GIS, Internet:
Nicht vergessen: Für Radio und/oder TV-Geräte müssen Gebühren bezahlt werden. Alle Informationen zum Thema An- und Ummeldung finden Sie hier (www.gis.at) Auch der Internetanschluss muss abgemeldet oder kann auf den neuen Wohnsitz übertragen werden.
Auto an- oder ummelden:
Die An- oder Ummeldung des Kraftfahrzeuges muss innerhalb einer Woche bei der zuständigen Behörde passieren. Davon ist auch die Fahrzeugversicherung betroffen. Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie hier.
Kinderbetreuung:
Die Kontaktaufnahme mit der gewünschten Kinderbetreuung sollte bereits vorab passieren. Achtung: Fristen zur Anmeldung beachten!
Mitteilung der Adressänderung (falls zutreffend):
• Finanzamt
• Krankenversicherungsträger
• Versicherung
• Geldinstitute
• Weiterführende Informationen
Post:
Es ist ratsam, wenn Sie einen Nachsendeauftrag bei der Post beantragen.
Hund:
Hundehalter müssen den Umzug der zuständigen Behörde mitteilen.
Hinweis: Diese Checkliste ist als Erstinformation zu sehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Weitere Informationen finden Sie hier.
EU- und Nicht-EU-Bürger sollten folgende Dokumente im Original vorweisen können:
• Pass (auch für minderjährige Kinder)
• Geburtsurkunde
• Heiratsurkunde
• E-Forms/Portable Documents (europaweit einheitliche Formulare zur Anerkennung von sozial- und arbeitsrelevanten Daten)
• Führerschein, Zulassung: Falls Sie einen ausländischen Führerschein besitzen, müssen Sie diesen nach 6 Monaten in Österreich umschreiben lassen.
• Krankenversicherung
• Zeugnisse, Arbeitsnachweise, Zertifikate, Sprachnachweise etc. im Original und in deutscher oder englischer Sprache
• Zeugnisse und Schulbestätigungen der Kinder
Weitere wichtige Informationen:
• Unterkunft in Kärnten frühzeitig organisieren
• Ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um die anfallenden Lebenserhaltungskosten zu decken
• Krankenversicherung in Kärnten organisieren
• Eröffnung eines Bankkontos
Weiterführende Informationen: Leben und Arbeiten in Österreich
In ganz Österreich gilt die Meldepflicht. Nachdem der neue Wohnsitz bezogen wurde – egal ob Sie aus dem Ausland oder innerhalb Österreichs nach Kärnten kommen – muss innerhalb von drei Tagen die Anmeldung bei der Meldebehörde erfolgen.
Dafür zuständig sind
• das Gemeindeamt oder
• das Magistrat in den Städten.
Benötigte Unterlagen:
• das ausgefüllte Meldeformular pro Person (auch für minderjährige Kinder) – das Formular liegt in der zuständigen Meldebehörde auf oder ist online abrufbar
• Reisepass
• Geburtsurkunde
Achtung: Das Meldeformular muss vom Unterkunftsgeber unterschrieben werden!
Weiterführende Informationen: An- und Abmeldung des Wohnsitzes
Aufenthalt in Kärnten
Wichtig ist es, dass die Behörden im Herkunftsland über den Umzug informiert werden. Zum Beispiel die Schule der Kinder und natürlich auch die Meldebehörde. EU-/EWR-Bürger und Schweizer Staatsbürger dürfen sich grundsätzlich bis zu drei Monate in Österreich aufhalten. Visum wird dafür keines benötigt. Dieser Aufenthalt kann natürlich verlängert werden, wenn eine fixe Anstellung bei einem Arbeitgeber oder eine Selbstständigkeit vorliegt, oder wenn ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind inkl. Krankenversicherung oder wenn eine Ausbildung begonnen wird. Wichtig: Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung am Wohnsitz erfolgen.
Innerhalb von 4 Monaten ab der Einreise müssen EU-/EWR-Bürger und Schweizer Staatsbürger ihre Niederlassung bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat in Städten melden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, wird eine Anmeldebescheinigung ausgestellt.
Weiterführende Informationen:
Informationen zur dauerhaften Zuwanderung
Informationen zum temporären Aufenthalt
Informationen zum Aufenthalt in Österreich
Drittstaatangehörige sind Personen, die weder EWR-Bürger noch Schweizer Staatsbürger sind. Sie benötigen einen Aufenthaltstitel, wenn sie sich länger als sechs Monate in Österreich aufhalten wollen. Für Aufenthalte bis zu maximal sechs Monaten müssen Drittstaatsangehörige keinen Aufenthaltstitel, sondern ein Visum beantragen. Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen sind für bestimmte Drittstaatsangehörige auch ohne Visum möglich.
Aufenthaltstitel werden immer für einen bestimmten Zweck ausgestellt.
Wenn Sie Drittstaatangehöriger sind und in Kärnten dauerhaft arbeiten möchten, benötigen Sie eine Rot-Weiß-Rot Karte für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten. Die Rot-Weiß-Rot Karte ist für 24 Monate gültig, wodurch man das Recht auf eine befristete Niederlassung und Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber hat. Die Rot-Weiß-Rot Karte kann für folgende Personen ausgestellt werden:
• Besonders Hochqualifizierte
• Fachkräfte in Mangelberufen
• Schlüsselkräfte oder selbstständige Schlüsselkräftige
• Absolventen einer österreichischen Hochschule
• Start-up Gründer
Voraussetzungen:
• Gesicherter Lebensunterhalt
• Krankenversicherung
• Unterkunft
• Keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
Wenn Sie Drittstaatangehöriger sind und temporär in Kärnten arbeiten möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten für Forscher, Schüler, Studierende etc.
Weiterführende Informationen:
Informationen zur dauerhaften Zuwanderung
Informationen zum temporären Aufenthalt
Informationen zum Aufenthalt in Österreich
Arbeiten in Kärnten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben für ihre Leistung Anspruch auf das im Arbeitsvertrag vereinbarte Entgelt (Lohn/Gehalt). Dessen Höhe ist von zwei Faktoren abhängig: Auf der einen Seite Gesetze, Kollektivverträge und/oder innerbetriebliche Vereinbarungen, auf der anderen Seite sind Alter, Qualifikation, Position im Unternehmen und natürlich das jeweilige Arbeitszeitmodell entscheidend. Das Entgelt wird normalerweise zum Letzten eines Monats oder zum Ersten des folgenden Monats auf ein Gehalts- bzw. Girokonto überwiesen. Das ausbezahlte Gehalt ist ein Nettolohn. Vom Bruttolohn werden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und allfällige weitere Abzüge vom Arbeitgeber direkt an die jeweiligen Stellen (Finanzamt, Sozialversicherung, Krankenkasse, Gewerkschaft etc.) überwiesen. Wie sich die Abzüge zusammensetzen, ist auf dem Lohnzettel ersichtlich, auf dem die Abzüge aufgeschlüsselt werden.
Sonderzahlungen
Wenn es der Kollektivvertrag oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung vorsieht, wird das Gehalt/der Lohn 14-mal jährlich ausbezahlt. Die Sonderzahlungen heißen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, die man zusätzlich zu den zwölf Monatsgehältern erhält.
Das Arbeitsmarktservice (AMS) ist die öffentliche Arbeitsverwaltung in Österreich und bietet Beratung und Vermittlung rund um das Thema Arbeit.
Das Arbeitsmarktservice (AMS) ist die öffentliche Arbeitsverwaltung in Österreich und bietet Beratung und Vermittlung rund um das Thema Arbeit.
Arbeitsmarktservice Kärnten
Rudolfsbahngürtel 42
9021 Klagenfurt
Tel.: (+43) (0) 463 38 32
www.ams.at
Weiterführende Informationen:
Durchschnittsgehalt in Österreich inkl. Brutto-Netto Rechner
AMS Gehaltskompass
Arbeiten in Österreich
Die Arbeiterkammer Kärnten bietet Rat und Tipps bei Fragen zu Arbeits- und Sozialrechts, Konsumentenschutz, beruflicher Aus- und Weiterbildung, Förderungen oder Steuersparen. Detaillierte Informationen unter kaernten.arbeiterkammer.at
Sie möchten sich selbstständig machen? Nähere Informationen finden Sie hier.
Um in Kärnten arbeiten zu können, müssen ausländische Abschlüsse anerkannt werden. Dafür gibt es spezielle Stellen, an die man sich wenden kann, wenn man dabei Unterstützung braucht. Abschlusszeugnisse aus dem Heimatland werden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bewertet. Das erfolgt direkt über die Website des Ministeriums und ist hilfreich bei der Arbeitsplatzsuche.
Nähere Beratung erfolgt durch die Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen:
Anlaufstelle Steiermark, Kärnten und Südburgenland (AST Steiermark – AST Kärnten)
Sprechstunden Klagenfurt (AMS Kärnten)
Rudolfsbahngürtel 42
9021 Klagenfurt
Beratung nur nach Terminvereinbarung!
Tel.: (+43) (0)316/83 56 30
ast.kaernten@zebra.or.at
www.zebra.or.at
Weiteführende Informationen: Anerkennung von Qualifikationen, Anerkennungsleitfaden
Kinder in Kärnten
Die Betreuung von Babys und Kleinkindern findet in sogenannten Kinderkrippen statt. Ältere Kinder – ab 3 Jahren bis zum 6. Lebensjahr – werden in öffentlichen oder privaten Kindergärten oder Kindergruppen betreut. Das Land Kärnten übernimmt einen Teil der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung. Mehr zum Kärntner Kinder-Stipendium finden Sie hier.
Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr beginnt die Schulpflicht für Kinder in Österreich. Jedes Kind, das sich länger als 6 Monate in Österreich aufhält, muss die Schule besuchen. Die Schulpflicht dauert 9 Jahre (vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr). Der Schulbesuch in öffentlichen Schulen ist kostenlos.
Wenn Sie Ihr Kind zur Betreuung oder in einer Schule anmelden möchten, erkundigen Sie sich rechtzeitig beim Gemeindeamt, im Magistrat, im Kindergarten oder der Schule Ihrer Wahl, wann Sie Ihr Kind anmelden müssen. Zu beachten ist, dass das letzte Kindergartenjahr vor dem Schuleinritt verpflichtend ist (mehr dazu hier). Die Anmeldung in einer Volksschule wird in der Regel SchülerInneneinschreibung genannt. Kärnten bietet zahlreiche Aus- und Weiterbildungen. Als Bildungsland mit Zukunft finden Sie weitere Informationen hier.
Schulservicestelle in Kärnten:
Bildungsdirektion für Kärnten
10. -Oktober Str. 24
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: (+43) (0) 50 534-0
office@bildung-ktn.gv.at
Weiterführende Informationen:
Das österreichische Bildungssystem
Informationen zur SchülerInneneinschreibung
Überblick über alle Schulen in Kärnten
Mehrsprachige Bildungsangebote
Bildungsberatung Kärnten
Einige private und öffentliche Einrichtungen bieten eine Ferienbetreuung an. Dies sollte bereits bei der Anmeldung geklärt werden, welche Möglichkeiten angeboten werden. Hier einige Beispiele:
www.sommerbetreuung.at
www.familieundberuf.at
www.ferien4kids.at
Wohnen in Kärnten
Eine Unterkunft, in der man sich wohlfühlt ist ein wichtiger Schritt, um in Kärnten anzukommen. Hier finden Sie wichtige Informationen und Tipps rund um das Thema Wohnungssuche.
Eine Liste aller Immobilienmakler können Sie hier finden.
Wichtige Adressen bei der Wohnungssuche:
www.willhaben.at
www.immobilienscout24.at
www.wohnnet.at
www.immowelt.at
Alle Informationen rund um das Thema Wohnen und Förderungen finden Sie hier.
Rechtliche Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Wohnungsberatungsstelle in Kärnten.
Im Normalfall wird eine Wohnung unmöbliert angeboten. Allerdings gibt es teilweise bereits möblierte Wohnungen, die z.B. bei einem Kurzaufenthalt nützlich sein können.
Studierende verfügen oft über ein eher geringes Budget für eine Unterkunft. Deshalb ist es umso wichtiger, eine geeignete Wohnung zu finden. Oftmals bietet sich für Studierende auch eine Wohngemeinschaft an, um Kosten zu sparen.
Die Höhe der durchschnittlichen Wohnungsmiete ist in Österreich abhängig von der Region. Die durchschnittlichen Mietkosten inklusive Betriebskosten betrugen im Jahr 2019 in Kärnten 6,3 Euro pro Quadratmeter und ist damit im Gegensatz zum Großteil der Bundesländer geringer.
Quelle: Statistik Austria
Sprache
Wenn Sie Deutsch lernen, oder Ihre Deutschkenntnisse verbessern möchten, gibt es eine große Auswahl an Kursen. Hier finden Sie eine Auflistung einiger Institutionen, die Deutschkurse in Kärnten anbieten:
Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Sprachenzentrum „Deutsch in Österreich“
Universität Klagenfurt
Universitätsstraße 65 – 67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: (+43) (0)463 24180
dia@aau.at
https://dia.aau.at/
WIFI Kärnten
Europaplatz 1
9021 Klagenfurt
Tel: (+43) (0)5 9434
wifi@wifikaernten.at
www.wifikaernten.at
VHS – “Die Kärntner Volkshochschulen”
Bahnhofstraße 44
9020 Klagenfurt
Tel: (+43) (0)50 477 70 70
office@vhsktn.at
www.vhsktn.at
bfi-Kärnten – Berufsförderungsinstitut
Bahnhofstraße 44
9020 Klagenfurt
Tel: (+43) (0)5 78 78
info@bfi-kaernten.at
www.bfi-kaernten.at
ÖIF – Österreichischer Integrationsfonds
Integrationszentrum Kärnten
10. Oktoberstraße 15
9020 Klagenfurt
Tel: (+43) 463/50 37 81
kaernten@integrationsfonds.at
www.integrationsfonds.at
Gesundheit und Soziales
Soziale Sicherheit wird nicht nur in Kärnten, sondern in ganz Österreich großgeschrieben. Die Sozialversicherung ist in Österreich die Haupteinrichtung der sozialen Sicherheit und zuständig für Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Es gibt eine Versicherungspflicht, das heißt, dass jeder Betrieb oder jedes Unternehmen für jeden Arbeitnehmer und dessen Angehörige Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
Pflichtversichert sind
• fast alle unselbständig Erwerbstätigen
• der Großteil der Selbständigen
• EmpfängerInnen von Arbeitslosenunterstützungen
• PensionsbezieherInnen
• Familienangehörige der genannten Gruppen
Eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung ist für alle Personen möglich. Für einige Leistungen muss man selbst aufkommen (z.B. PrivatärztInnen, Privatspitäler, für Zahnregulierungen, Zahnbrücken etc.). In der Regel bekommt man jedoch zumindest einen Teil der Kosten von der Krankenkasse rückerstattet.
Die Versicherten und ihre Familienangehörigen haben Anspruch auf medizinische Versorgung durch praktische Ärzt*innen, Fachärzt*innen, Zahnärzt*innen oder öffentlichen Spitälern/Krankenhäusern die einen Kassenvertrag haben.
Voraussetzung für eine kostenlose Krankenbehandlung ist die Vorlage der e-card, auf der die persönlichen Daten (Name, Versicherungsnummer etc.) der versicherten Person gespeichert sind.
Mehr zum Thema Gesundheit finden Sie hier.
Alle versicherten Personen erhalten automatisch eine e-card. Mit dieser Karte können Sie Leistungen von Ärzten und Krankenhäusern in Anspruch nehmen. Die e-card muss bei jedem Arztbesuch vorgewiesen werden!
Weiterführende Informationen:
Österreichische Sozialversicherung: www.sozialversicherung.at
Informationen zur Sozialversicherung in englischer Sprache
Informationen zur Sozialversicherung in deutscher Sprache
Verkehr und Mobilität in Kärnten
Die Kärntner Linien sind das öffentliche Transportunternehmen in Kärnten und vereinen alle am öffentlichen Verkehr in Kärnten beteiligten Verkehrsunternehmen. Sie können zwischen unterschiedlichsten Fahrkarten wählen – z.B. Einzel-, Tages-, Wochen- oder Jahreskarten. Die Website der Kärntner Linien bietet einen Routen- und Tarifplaner für alle Fahrten innerhalb Kärntens: www.kaerntner-linien.at
Weitere hilfreiche Services bieten:
Lakeside B06
9020 Klagenfurt am Wörthersee
office@weltkaerntner.at
www.weltkaerntner.at
Hauptplatz 7
9500 Villach
Tel: (+43) (0) 650 260 81 95
office@cic-network.at
www.cic-network.at
Mag. Patricia Leitgeb
Tel: (+43) (0) 463 2700 9314
interactive@aau.at
www.aau.at
Mag. Birgit Wilpernig
Villacher Straße 1
9800 Spittal
Tel: (+43) (0)5 90 500 7303
karriere@fh-kaernten.at
Fromillerstraße 31/2
9020 Klagenfurt
Tel: (+43) (0)463 – 50 46 50
office@bildungsberatung-kaernten.at
www.bildungsberatung-kaernten.at
Stand November 2020. Änderungen vorbehalten.