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Das Land Kärnten bietet mit der Kärntner Fachkräfteagentur ein umfassendes und auf Ihre betrieblichen Anforderungen angepasstes Recruiting-Angebot. Damit wollen wir dem dringenden Arbeitskräftemangel am Kärntner Arbeitsmarkt entgegenwirken und die Kärntner Unternehmen durch ein großes Leistungsangebot dabei unterstützen, die passende Arbeitskräfte zu finden. Die Kärntner Fachkräfteagentur übernimmt in direkter Abstimmung mit Betrieben in Kärnten den gesamten Recruiting-Prozess und erstellt dabei individuell auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Stellenprofile sowie die internationale Suche nach geeigneten Arbeitskräften. Dabei werden sämtliche Schritte von der fachlichen Vorauswahl bis zur Begleitung zum Bewerbungsgespräch professionell begleitet und damit qualifizierte Arbeitskräfte nachhaltig für den Kärntner Arbeitsmarkt gewonnen.
Durch gezielte, weltweite Rekrutierung erleichtern wir Ihnen den Zugang zu internationalen Talenten und fördern die wirtschaftliche Entwicklung Kärntens. Unsere Mission ist es, Arbeitsmarktlücken zu schließen und Kärntner Unternehmer:innen sowie Arbeitnehmer:innen eine erfolgreiche Zukunft zu ermöglichen.
Um die Suche nach geeigneten Fachkräften effizient zu gestalten, bietet die Kärntner Fachkräfteagentur ein branchenstrukturiertes Recruiting-Angebot an. Ab 28.4.2025 ist der 2. Branchencall für die Branchen IT, Pflege- und Gesundheit, Metallverarbeitung sowie Elektrotechnik geöffnet. Unternehmer:innen können ihren Bedarf bis 27.6.2025 in diesen Berufsgruppen anmelden. Nach Prüfung der Anmeldungen und Verfügbarkeit der Ressourcen werden die Leistungen zugewiesen und die Unternehmen informiert.
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Schritt für Schritt zur internationalen Fachkraft: So funktioniert der Kärntner Recruitingprozess.
Klicken Sie auf eine der 6 Phasen für alle Details und einem kurzen Erklärvideo!
Ergebnis:
Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung.
Unternehmen reichen ihren Bedarf verbindlich über ein Online-Formular auf https://carinthia.com/de/fachkraefte/ ein – vorausgesetzt, eine AMS-Suche blieb erfolglos.
Außerdem gelten folgende Voraussetzungen:
Ergebnis:
Dem Unternehmen wird je nach Entscheidung eine Förderzusage oder Förderabsage übermittelt. Nach erfolgter Förderzusage muss vom Unternehmen die verbindliche, unterfertigte Auftragsbestätigung an die Fachkräfteagentur übermittelt werden.
Der Expertenbeirat prüft die Teilnahme und entscheidet, ob das Unternehmen förderfähig ist.
Der Expertenbeirat ist ein unabhängiges Gremium aus Vertreter:innen des Landes Kärnten, der Wirtschaftskammer Kärnten, des Arbeitsmarktservice, der Arbeiterkammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbunds.
Er entscheidet vierteljährlich, ob Unternehmen förderfähig sind.
Ergebnis:
Breit aufgestellte Recruiting-Kampagne und gefilterte Vorauswahl von 2 potenziellen Kandidat:innen, die den Anforderungen entsprechen.
Die Kärntner Fachkräfteagentur übernimmt die Recherche und Vorauswahl geeigneter Kandidat:innen basierend auf den Jobanforderungen. Dazu kombiniert sie eine zielgruppenspezifische Ansprache mit einem effizienten Screening. Parallel erfolgt die in der Regel aufwendige Prüfung der erforderlichen Qualifikationen, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse.
Für die Suche selbst fallen keine Kosten an.
Ergebnis:
Auswahl einer passenden Fachkraft.
Die Kärntner Fachkräfteagentur erstellt für jede offene Position hochwertige Kandidat:innenprofile. Das Unternehmen legt fest, welche Personen es kennenlernen möchte und führt mit diesen Interviews durch. Entscheidet sich das Unternehmen für eine Fachkraft, dann startet die Kärntner Fachkräfteagentur den Visum-Prozess sowie die Nostrifizierung der Qualifikationen.
Wenn nicht, übernimmt die Kärntner Fachkräfteagentur das Absagemanagement.
Ergebnis:
Unterzeichnung des Dienstvertrags & abschließende Genehmigungen für die Arbeitserlaubnis.
Nachdem eine Fachkraft ausgewählt wurde, übernimmt die Kärntner Fachkräfteagentur die Bearbeitung der endgültigen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen und kümmert sich um die Anerkennung der Qualifikationen der neuen Fachkraft. Die Dauer der Bearbeitung kann aufgrund bürokratischer Prozesse und der Herkunftsländer der Kandidat:innen variieren.
Das Recruiting Gesamtpaket hat einen Wert von € 21.000,- netto.
Davon werden vom Land Kärnten € 17.500,- gefördert und der Restbetrag von € 3.500,- netto ist vom Unternehmen zu zahlen.
Ergebnis:
Erfolgreiche Integration der neuen Fachkraft ins Unternehmen.
Das Carinthian International Center (CIC) bietet ein umfassendes Angebot, das Unternehmen und Facharbeitskräfte bei ihrem Start in Kärnten unterstützt. Ziel ist es, den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten und die Integration zu erleichtern.
Für die Fachkraft beginnt das Programm mit einem ersten Online-Kennenlerntermin noch vor der Ankunft in Kärnten. Nach der Ankunft folgt ein persönliches Beratungsgespräch im CIC, das einen Überblick über das Leben, Arbeiten und die Kultur in Kärnten gibt.
Die Fachkraft erhält Informationen zu Netzwerkangeboten, Sprachkursen, Wohnungssuche, Behörden und vielem mehr.
Alex mit Kollegen bei Dynatrace 2025-04-23
Die IT-Branche ist der Kern der modernen Wirtschaft und treibt Innovationen in nahezu allen Bereichen voran. Unternehmen in Kärnten sind auf hochqualifizierte IT-Spezialist:innen angewiesen, um den digitalen Wandel aktiv zu gestalten.
Doch nicht immer lässt sich der Fachkräftebedarf aus eigener Kraft decken. Hier setzt die Fachkräfteagentur des Landes Kärnten an: Sie unterstützt Unternehmen bei der gezielten Suche nach IT-Expert:innen – weltweit und effizient.
Ob IT-Sicherheit, App-Entwicklung, System- und Netzwerkadministration, Softwareentwicklung, System-administration, Datenbankentwicklung, IT-Consultanting oder klassischer IT-Support – in einem persönlichen Gespräch mit der Kärntner Fachkräfteagentur können individuelle Anforderungen geklärt und maßgeschneiderte Lösungen für die Personalsuche entwickelt werden.
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Pflegeberufe sind für das Kärntner Gesundheitssystem unverzichtbar und erfordern Einfühlungsvermögen und Kompetenz. Die Kärntner Agentur hilft Ihnen bei der gezielten Personalbesetzung und der Suche nach qualifizierten Pflegekräften, die die Bedürfnisse Ihrer Einrichtung verstehen und eine qualitativ hochwertige Pflege sicherstellen können.
Von der diplomierten Krankenschwester (DGKP) bis zur Pflegehelferin – das Land Kärnten unterstützt Sie bei der Suche nach den richtigen Fachkräften, um die bestmögliche Versorgung Ihrer Patienten und Klienten zu gewährleisten. Dazu gehört auch, dass Sie alle Informationen zur Beantragung der Rot-Weiß-Rot-Karte für Fachkräfte in Mangelberufen erhalten und über alle Aspekte der Anerkennung und Nostrifizierung von im Ausland absolvierten Ausbildungen bestens informiert sind.
In diese Kategorie fallen z.B. folgende Berufe:
Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Fürsorger:innen, Sozialarbeiter:innen, 24-Stunden-Pflegekräfte, Altenpfleger:innen, Behindertenbetreuer:innen
In einem persönlichen Gespräch mit der Kärntner Fachkräfteagentur werden alle Detailfragen zur Personalsuche geklärt.
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Metallverarbeitende Berufe sind in vielen Branchen unverzichtbar und erfordern besondere Kenntnisse und handwerkliches Geschick. Die Kärntner Agentur für Arbeit konzentriert sich auf die Vermittlung von talentierten Fachkräften, die mit den verschiedensten Metallen arbeiten können, sei es im Maschinenbau, im Bauwesen oder in anderen Bereichen.
Das Land Kärnten unterstützt Sie dabei, hochqualifizierte MitarbeiterInnen zu finden, die Ihre Produktionsanforderungen erfüllen und zum Wachstum Ihres Unternehmens beitragen können.
Folgende Berufe fallen zum Beispiel in diese Kategorie:
Dreher:innen, Maschinenbauer:innen, Schweißer:innen, Schneidbrenner:innen, Spengler:innen, Schlosser:innen, Bauspengler:innen, Maschinenschlosser:innen,
Karosserie- und Kühlspengler:innen, Grobmechaniker:innen, Bau-, Blech- und Konstruktionsschlosser:innen, Werkzeugmacher:innen, maschinell unterstützte
Metallbearbeiter:innen, Metallwarenmacher:innen und
Metallwarenmontierer:innen, Oberflächenschleifer:innen und
Metalloberflächenveredler:innen
In einem persönlichen Beratungsgespräch mit der Kärntner Fachkräfteagentur werden alle Detailfragen zur Personalsuche geklärt.
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Elektrotechnische Berufe sind in einer zunehmend digitalisierten Welt unverzichtbar und umfassen ein breites Spektrum an Bereichen, von der Elektronik bis zur Energietechnik. Die vom Land Kärnten beauftragte Personalvermittlungsagentur, die weltweit nach Ihren Arbeitskräften sucht, unterstützt Sie, wenn Ihr Bedarf an erfahrenen Elektroingenieuren, Elektrikern und anderen Fachkräften nicht gedeckt werden kann.
Folgende Berufe fallen zum Beispiel in diese Kategorie:
Stark- und Schwachstrom-Techniker:innen, Elektroinstallateur:innen, Elektromonteur:innen, Nachrichtentechniker:innen, Elektromechaniker:innen, Elektroniker:innen, Informations- und Telekommunikationstechniker:innen
In einem persönlichen Gespräch mit der Kärntner Fachkräfteagentur werden alle Detailfragen zur Personalsuche geklärt.
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Bevor sich ein Unternehmen für Recruitingleistungen der Kärntner Fachkräfteagentur anmelden kann, muss sie im Netzwerk des AMS eine Suche durchführen. Erst wenn diese Suche ohne Erfolg abgeschlossen ist, kann das Unternehmen beim Land Kärnten seinen Bedarf anmelden.
Außerdem müssen Unternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen:
o Firmensitz in Kärnten
o Mitglied der WKK oder eine Krankenanstalt mit Sitz in Kärnten
o vorrangig in den aufgerufenen Mangelberufen tätig bzw. Bedarf für eine oder mehrere Fachkräfte in den aufgerufenen Berufsfeldern
o Antragstellung erfolgt nur auf eigenen Namen
o Bedarf an den gesuchten Fachkräften wurde bereits beim Arbeitsmarktservice (AMS) angemeldet
o für die Besetzung ist eine marktkonforme Bezahlung ausgelobt und einmarktübliches Tätigkeitsfeld vorgesehen
o der Einsatz der Fachkräfte erfolgt ausschließlich in Kärnten.
Das AMS unterstützt nicht nur bei der Vermittlung, sondern sammelt auch Daten über offene Stellen, um den Arbeitsmarkt besser steuern zu können.
So können z. B. Trends erkannt, Förderungen gezielter vergeben und Qualifizierungsmaßnahmen angepasst werden. Gleichzeitig entsteht so die Liste der Mangelberufe, für die es leichtere Zugangskriterien aus Drittstatten gibt. Weitere Infos finden Sie unter: www.migration.gv.at/de/formen-der-zuwanderung/dauerhafte-zuwanderung/bundesweite-mangelberufe/
Ja, es wird nur aus Ländern rekrutiert, die nicht auf der Blacklist/roten Liste der WHO stehen.
Sie müssen sicherstellen, dass die Mitarbeiter:innen über die notwendigen Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse verfügen. Die Kärntner Fachkräfteagentur unterstützt und begleitet Sie bei diesem Prozess. Zudem sollten Sie sich auf kulturelle Unterschiede einstellen und entsprechende Unterstützungsangebote bereitstellen, um den Übergang zu erleichtern.
Im Recruiting-Paket ist daher ein Basis-Onboarding durch das Carinthian International Center (CIC) enthalten, um Fachkräften den Start zu erleichtern. Bei Bedarf können Sie zusätzliche Onboarding-Pakete auf eigene Kosten separat buchen.
Um eine Person aus einem Drittstaat (also einem Nicht-EU-/Nicht-EWR-Staat und nicht aus der Schweiz) in Österreich zu beschäftigen, müssen Betriebe bestimmte gesetzliche Verfahren und Voraussetzungen beachten. Maßgeblich sind die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) und des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG). Diese beiden Gesetze bestimmen den Aufenthalt und das (meist damit verbundene) Arbeitsrecht von drittstaatsangehörigen Arbeitssuchenden.
So leiten sich davon die Rot-Weiß-Rot-Karte, die Beschäftigungsbewilligung oder andere betriebs- oder personenbezogene Bewilligungen ab, die den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt erlauben. Auch müssen für den Zugang bestimmte Voraussetzungen und Kriterien (z. B. Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter) erfüllt sein. In einigen Fällen ist eine Arbeitsmarktprüfung erforderlich, d. h. eine Bewilligung kann nur erteilt werden, wenn die freie Stelle nicht durch arbeitslos vorgemerkte Arbeitskräfte besetzt werden kann.
Einen guten Überblick über die unterschiedlichen Bewilligungsformen nach dem AuslBG finden Sie auf der Homepage des AMS unter https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/beschaeftigung-auslaendischer-arbeitskraefte#kaernten.
Für Fragen zur Rot-Weiß-Rot-Karte besuchen Sie bitte www.migration.gv.at/formen-der-zuwanderung/dauerhafte-zuwanderung oder https://www.workinaustria.com/aufenthalt-beschaeftigung/.
Nicht zuletzt finden Sie wertvolle Informationen zum Thema Zuwanderung bzw. Antragstellung unter Rot-Weiß-Rot Karte Deutsch und https://ams.at/su/ymB6N.
Wenn ein österreichischer Betrieb eine Fachkraft aus einem Drittstaat (also außerhalb EU/EWR/Schweiz) in einem Mangelberuf beschäftigen möchte, läuft das Verfahren in einem klar geregelten Rahmen über die Rot-Weiß-Rot-Karte für Fachkräfte in Mangelberufen.
Als Mangelberufe kommen Berufe in Betracht, für die bundesweit (oder in bestimmten Bundesländern) pro gemeldeter offener Stelle höchstens 1,5 Arbeitsuchende vorgemerkt sind (= Stellenandrangsziffer). Die sich daraus ergebenden Berufe werden jährlich in der sogenannten Mangelberufsliste aufgelistet: https://www.migration.gv.at/de/formen-der-zuwanderung/dauerhafte-zuwanderung/bundesweite-mangelberufe/. Dementsprechend ist es ausgesprochen wichtig, dass Betriebe ihre offenen Stellen dem AMS melden.
Fachkräfte, die einen in der Liste angeführten Beruf nachweisen, müssen die in Anlage B des § 12 a AuslBG definierten und mit Punkten bewerteten Kriterien erfüllen. Die einzelnen Kriterien sind in die Kategorien „Qualifikation“, „ausbildungsadäquate Berufserfahrung“, „Sprachkenntnisse“ und „Alter“ unterteilt. Pro Kategorie kann nur die jeweils angegebene Höchstpunkteanzahl erreicht werden. Außerdem muss die Fachkraft eine qualifizierte Ausbildung im Mangelberuf haben und entsprechende Nachweise über eine fachspezifische Ausbildung oder eine gleichwertige Qualifikation (z. B. Lehrabschluss) erbringen. Ausländische Zeugnisse müssen anerkannt oder vergleichbar sein (z. B. durch ENIC NARIC Austria).
Neben der erforderlichen Mindestpunkteanzahl ist ein der Ausbildung und jeweiligen Einstufung entsprechendes Entgelt, das vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin vor der Einstellung zu gewährleisten ist, eine unabdingbare Zulassungsvoraussetzung. Sofern die im Betrieb beschäftigten Fachkräfte ein höheres als ihnen nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehendes Entgelt erhalten, ist ein solches im gleichen Ausmaß auch der beantragten Fachkraft zu gewähren.
Alle Voraussetzungen, Informationen zur Antragstellung und Dauer für eine Rot-Weiß-Rot-Karte in einem Mangelberuf finden Sie unter https://www.migration.gv.at/de/formen-der-zuwanderung/dauerhafte-zuwanderung/fachkraefte-in-mangelberufen/.
Um zu prüfen, ob die Fachkraft im Mangelberuf alle Punkte für das Verfahren erfüllt, kann im Vorfeld der sogenannte Punkterechner genutzt werden: https://www.migration.gv.at/de/service-und-links/punkterechner/.
Diplomierte Krankenpfleger:innen, Pflegefachassisten:innen und Pflegeassistent:innen aus einem Drittstatt können eine Rot-Weiß-Rot-Karte als Fachkraft in einem Mangelberuf beantragen, wenn sie
… entweder über entsprechende ausländische Ausbildungsabschlüsse und (durch Auflagen bedingte) österreichische Anerkennungs- bzw. Nostrifikationsbescheide verfügen. Solche Pflegekräfte können für ihre Ausbildung 30 Punkte für das Kriterium Qualifikation erhalten. Sofern sie auch für die anderen Kriterien (Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter) genügend Punkte erreichen und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind (§ 4 Abs. 1 AuslBG), kann für sie – ungeachtet der Eintragung ins Gesundheitsberuferegister (GBR) – ein positives Gutachten ausgestellt werden.
… oder eine außerhalb Österreichs erworbene Urkunde über eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung besitzen, die einer Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege bzw. in einem Pflegeassistenzberuf gleichwertig ist oder die entsprechende pflegerische Tätigkeit unter Anleitung und Aufsicht eines Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zu Fortbildungszwecken bis zur Dauer eines Jahres ausüben, sofern ihnen vom Landeshauptmann eine entsprechende Bewilligung erteilt wurde. Die Bewilligung einer Tätigkeit gemäß § 34 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) kann gemäß Abs. 6 leg.cit. um ein Jahr verlängert werden (Zulassung von Pflegekräften zu Fortbildungszwecken (§§ 34 und 89a GuKG)).
Bei diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen sowie Pflegefach- und Pflegeassistent:innen, die über einen Bescheid gemäß § 34 oder § 89a GuKG verfügen, ist § 12a Z 1 AuslBG als Voraussetzung für eine Rot-Weiß-Rot-Karte in einem Mangelberuf als erfüllt anzusehen. Solche Pflegekräfte können für ihre Ausbildung 30 Punkte für das Kriterium Qualifikation erhalten. Sofern sie auch für die anderen Kriterien (Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter) genügend Punkte erreichen und alle weiteren Voraussetzungen (§ 4 Abs. 1 AuslBG) erfüllt sind, kann für sie ein positives Gutachten ausgestellt werden.
Die volle Berufsberechtigung zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ist erst nach einer erfolgreichen Nostrifizierung gegeben.
Vor Arbeitsantritt ist die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister (§ 15 Abs. 1 GBRG) erforderlich.
Leider gibt es auf diese Frage keine pauschale Antwort, da die Dauer von mehreren Faktoren abhängt, wie dem gesuchten Aufgabenprofil, den geforderten Qualifikationen und den behördlichen Genehmigungsprozessen. Generell ist nach erfolgter Förderzusage durch den Expertenbeirat mit mindestens acht Wochen für die Suche, Vorauswahl der Kandidat:innen, Prüfung der Qualifikationen sowie Vorstellung der Kandidat:innen und Interviews zu rechnen.
Sobald Sie sich für eine Fachkraft entschieden haben, kann die Einreise dann abhängig vom Herkunftsland 5 bis 10 Monate dauern. In einem persönlichen Gespräch können wir Ihnen eine genauere Einschätzung für Ihren spezifischen Bedarf geben.
Der Recruiting-Service bietet ein umfassendes Leistungspaket und enthält die zielgerichtete Kandidat:innensuche, eine Vorauswahl von Kandidat:innen, das Bewerbungsmanagement, Unterstützung bei behördlichen Prozessen von der Visumsbeantragung bis zur Arbeitsgenehmigung und einen Basis-Onboarding-Service. Darüber hinaus können bei Bedarf zusätzliche Onboarding-Pakete auf eigene Kosten separat gebucht werden.
Das Carinthian International Center (CIC) bietet ein umfassendes Angebot, das Unternehmen und Facharbeitskräfte bei ihrem Start in Kärnten unterstützt. Ziel ist es, den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten und die Integration der neuen Mitarbeiter:innen zu erleichtern.
Leistungen für das Unternehmen
o Kurzberatung mit Einführung in die im Basispaket enthaltenen Dienstleistungen.
o Beratung zu optional buchbaren Zusatzleistungen wie Wohnungssuche, Begleitung zu Behördenterminen, Unterstützung beim Familiennachzug, Kinderbetreuung und Schulplatzsuche, Umschreibung von Führerscheinen, Karriereprogramm für Partner:innen
Leistungen für die Fachkraft
o vor Ankunft in Kärnten Online-Kennenlerntermin: Einladung zu einem 45-minütigen Online-Gespräch, bei dem Fragen zur Übersiedlung sowie zum Leben und Arbeiten in Kärnten geklärt werden.
o Nach der Ankunft in Kärnten: Persönliches Beratungsgespräch im Carinthian International Center (CIC), um die Integration in das soziale und berufliche Umfeld zu erleichtern.
o Inhalte des Beratungsgesprächs im CIC (60 Minuten):
o Überblick über Netzwerk- und Sprachangebote.
o Informationen zur Wohnungssuche und relevanten Behörden (z. B. für Fingerprint-Termin oder Dokumentenabholung).
o Erklärung zu ID Austria und Digitales Amt
o Anlegen eines FinanzOnline Kontos.
o Informationen zu Online-Portal der Sozialversicherungen
o Informationen zu Plattformen für Wohnungssuche.
o Klärung individueller Fragen.
o Überreichung der CIC-Willkommensmappe mit Kontakten zu englischsprachigen Dienstleister:innen, sowie Tipps und Veranstaltungshinweisen.
o Unterstützung beim Netzwerk- und Communityaufbau für die langfristige Integration: Teilnahme an bis zu 100 Netzwerkveranstaltungen des CIC im ersten Jahr zur Förderung sozialer Kontakte. Möglichkeit einer Mitgliedschaft für die Folgejahre.
o Vermittlung an geeignete Einrichtungen für Sprachkurse, um die notwendigen Sprachkenntnisse für den Alltag und den Beruf zu erwerben.
Zuerst werden die Angaben im Online-Formular geprüft. Voraussetzung für eine Teilnahme ist u.a., dass eine Suche im Netzwerk des AMS vorab erfolglos abgeschlossen sein muss. Sind alle Kriterien erfüllt, erfolgt im nächsten Schritt eine Zuweisung der Leistungspakete durch den Expertenbeirat und je nach Entscheidung erhalten Sie eine Förderzusage oder Förderabsage. Bei positiver Entscheidung muss vom Unternehmen die verbindliche, unterfertigte Auftragsbestätigung übermittelt werden. Im Nachgang wird ein:e Mitarbeiter:in der Kärntner Fachkräfteagentur in einem Erstgespräch Ihre genauen Kandidatenanforderungen und weitere Details mit Ihnen besprechen. Nach diesen Kriterien erfolgt dann die Suche nach einer Fachkraft.
Nach der Einreichung des Antrags und Eingabe der Details über das Online-Formular werden Ihre Angaben geprüft. Innerhalb von ein bis 2 Wochen nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung über die Aufnahme in den Recruiting-Prozess und Informationen zum weiteren Ablauf.
Grundsätzlich ist die Bedarfsanmeldung eine Zusage zur Abnahme und der Beratungsvertrag tritt mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung in Kraft. Änderungen sind daher umgehend schriftlich an das Land Kärnten zu melden.
Grundsätzlich ist die Bedarfsanmeldung eine Zusage zur Abnahme. Änderungen sind daher umgehend schriftlich an das Land Kärnten zu melden.
Das Recruiting-Paket inklusive des gesamten Beratungsprozesses und der Basis-Onboarding-Leistungen kostet Sie als Unternehmen € 3.500,- zuzüglich Ust. pro gesuchter Fachkraft.
Sobald die Suche erfolgreich war und Sie sich für eine neue Fachkraft entschieden haben, wird die Zahlung fällig. Für die Abwicklung gelten folgende Zahlungsbedingungen: € 2.900,- nach Unterfertigung des Dienstvertrages, € 600,- drei Monate nach Unterfertigung des Dienstvertrages, sofern sich der/die Dienstnehmer:in noch im Dienstverhältnis befindet.
Durch die Förderung des Landes Kärnten tragen Sie nur einen Teil der Kosten. Für die Kostenbeteiligung in Höhe von 3.500 € (zzgl. USt) pro Fachkraft erhalten Sie weitaus umfangreichere Leistungen für ein professionelles internationales Recruiting: von der gezielten Kandidat:innensuche über die Unterstützung bei behördlichen Prozessen bis hin zum Onboarding. Diese Kosten werden durch die Förderung des Landes Kärnten abgedeckt. Sollte die Suche erfolglos sein, fallen für Sie keine Kosten an.
Nein. Die Suche selbst ist kostenlos, und es fallen keine Kosten an, sollte die Suche erfolglos bleiben.
Das Recruiting-Paket umfasst ein Basis-Onboarding, das für einen erfolgreichen Start unerlässlich ist.
Zusätzliche Leistungen sind nicht verpflichtend, sondern werden je nach Bedarf angeboten.
Für die Abwicklung gelten folgende Zahlungsbedingungen: € 2.900,- nach Unterfertigung des Dienstvertrages, € 600,- drei Monate nach Unterfertigung des Dienstvertrages, sofern sich der/die Dienstnehmer:in noch im Dienstverhältnis befindet. Andere Zahlungsmodalitäten sind nicht möglich.
Das CIC stellt eine eigene Rechnung an die Unternehmen nach der Unterzeichnung der Arbeitsverträge in 2 Teilen:
– 1. Teil – 80% von € 500 werden nach Unterzeichnung der Arbeitsverträge in Rechnung gestellt.
– 2. Teil – 20% wird erst dann verrechnet, wenn der/die Mitarbeiter:in bereits 3 Monate im Unternehmen gearbeitet hat.
Leider gibt es auf diese Frage keine pauschale Antwort, da die Dauer von mehreren Faktoren abhängt, wie dem gesuchten Aufgabenprofil, den geforderten Qualifikationen und den behördlichen Genehmigungsprozessen. Generell ist nach erfolgter Förderzusage durch den Expertenbeirat mit mindestens acht Wochen für die Suche, Vorauswahl der Kandidaten, Prüfung der Qualifikationen sowie Vorstellung der Kandidaten und Interviews zu rechnen. Sobald Sie sich für eine Fachkraft entschieden haben, kann die Einreise dann abhängig vom Herkunftsland 5 bis 10 Monate dauern. In einem persönlichen Gespräch können wir Ihnen eine genauere Einschätzung für Ihren spezifischen Bedarf geben.
Die Kärntner Fachkräfteagentur sucht so lange nach einer geeigneten Fachkraft, bis diese gefunden wird oder das Projekt aus anderen Gründen beendet wird.
Die Dauer des Auswahlprozesses variiert je nach Aufgabenprofil und den gewünschten Qualifikationen. Generell ist nach erfolgter Förderzusage durch den Expertenbeirat mit mindestens acht Wochen für die Suche, Vorauswahl der Kandidat:innen, Prüfung der Qualifikationen sowie Vorstellung der Kandidat:innen und Interviews zu rechnen. Abhängig von der Komplexität und den Anforderungen kann der Auswahlprozess bis zu 6 Monate oder länger dauern.
Die Kärntner Fachkräfteagentur trifft auf Basis Ihres Jobprofils eine Vorauswahl an geeigneten Mitarbeiter:innen und stellt Ihnen zwei Kandidat:innenprofile zur Auswahl. Welche Kandidat:innen Sie in einem direkten Bewerbungsgespräch kennenlernen möchten, entscheiden Sie.
Ja. Selbstverständlich besteht für Sie keine Verpflichtung, die von der Kärntner Fachkräfteagentur präsentierten Bewerber:innen anzustellen. Weitere Details hierzu erfahren Sie im Erstgespräch.
Im Durchschnitt ist abhängig vom Herkunftsland mit einer Einreise nach 5 bis 10 Monaten zu rechnen. Grundsätzlich sind am Einwanderungsprozess von Drittstaatsangehörigen verschiedene österreichische Behörden beteiligt und je nach Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland auch die österreichische Botschaft/das österreichische Konsulat im Wohnsitzland. Je nachdem, wie lange jemand in Österreich arbeiten möchten und welche Arbeit er ausüben möchte, variieren die Voraussetzungen und Schritte.
Die Kärntner Fachkräfteagentur unterstützt bei der Terminierung des Bewerbungsgespräches, das Gespräch selbst findet zwischen Unternehmen und Bewerber:in statt. Sollten Sie eine Begleitung des Bewerbungsgespräches wünschen, können Sie diese Leistung zusätzlich buchen.
Es kann mit den ausgewählten Kandidat:innen bei Bedarf ein zusätzliches Bewerbungsgespräch vereinbart werden.
Ein Probearbeiten ist leider nicht möglich.
Das verfügbare Förderpotenzial und der Expertenrat legen fest, in welchem Umfang Recruitingleistungen in Anspruch genommen werden können.
Dies ist davon abhängig, wo die Fachkraft ihren Wohnsitz gemeldet hat, da dies mit der RWR-Karte zusammenhängt. Gerne klärt die Kärntner Fachkräfteagentur solche Details im persönlichen Gespräch.
Dies ist pauschal nicht zu beantworten und hängt davon ab, wo die Fachkraft ihren Wohnsitz gemeldet hat. Die Kärntner Fachkräfteagentur klärt dies daher individuell für den einzelnen Fall mit Ihnen.
Die Kärntner Fachkräfteagentur berücksichtigt sowohl die Anforderungen Ihres Unternehmens als auch die Präferenzen der Kandidat:innen, um eine optimale Übereinstimmung zu erreichen. Die endgültige Wahl des Standorts sollte in enger Abstimmung zwischen Ihnen als Arbeitgeber und den Bewerber:innen erfolgen. Letztlich entscheidet der Dienstvertrag, der im beiderseitigen Einvernehmen abgeschlossen wird.
Das Leistungsspektrum der Kärntner Fachkräfteagentur bietet ein umfangreiches Recruiting Angebot, jedoch ist der Unternehmer selbst für die Wohnraumsuche der potenziellen Fachkraft verantwortlich. Wissend, dass die Wohnungssuche ein maßgeblicher und sehr umfangreicher Teil des Projektes ist, wurde das CIC (Carinthian International Center) miteingebunden.
Da die Leistungsanforderungen der Unternehmen sehr individuell sind, steht es jedem Träger frei, Zusatzpakete des CIC auf eigene Kosten separat zu buchen.
Falls ein:e Mitarbeiter:in das Arbeitsverhältnis kurz nach Beginn beendet, gelten die im Dienstvertrag vereinbarten Regelungen, z. B. Kündigungsfristen oder Probezeitregelungen. Sollte dies passieren, steht Ihnen die Kärntner Fachkräfteagentur unterstützend zur Seite, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Das Ziel bleibt, langfristig passende Mitarbeiter:innen für Ihr Unternehmen zu gewinnen. In einem solchen Fall kann die Kärntner Fachkräfteagentur mit Ihnen besprechen, wie die Suche fortgesetzt werden kann.
Wenn ein:e Mitarbeiter:in kündigt, gelten die im Dienstvertrag festgelegten Kündigungsfristen und Bedingungen. Sollte dies während der Probezeit oder kurz nach der Einstellung passieren, unterstützt Sie bei Bedarf die Kärntner Fachkräfteagentur dabei, die Situation zu analysieren und mögliche Gründe zu verstehen. Auf Wunsch kann auf eigene Kosten in voller Höhe eine erneute Mitarbeitersuche gestartet werden, um die Stelle schnellstmöglich wieder zu besetzen.
Ein automatischer Ersatz ist nicht Teil des Leistungspaketes. Sollte ein:e Mitarbeiter:in das Unternehmen verlassen, können Sie jedoch einen neuen Suchauftrag auf eigene Kosten in voller Höhe zu den geltenden Konditionen starten. Die Kärntner Fachkräfteagentur steht Ihnen dabei zur Seite, um den Prozess auf Basis der bisherigen Erfahrungen anzupassen und die Erfolgschancen der erneuten Suche zu maximieren.
Eine kostenfreie Nachbesetzung ist nicht vorgesehen. Sollte ein:e Mitarbeiter:in im Probemonat das Unternehmen verlassen, kann auf Wunsch ein neuer Suchauftrag auf eigene Kosten in voller Höhe zu den bestehenden Konditionen gestartet werden. Wir empfehlen jedoch, die Gründe für den vorzeitigen Abbruch zu analysieren, um den Prozess optimal auf Ihre Anforderungen abzustimmen und den Erfolg der nächsten Suche zu erhöhen. Die zweite Zahlung in Höhe von € 600,- drei Monate nach Unterfertigung des Dienstvertrages entfällt dann. Sie wird nur fällig, wenn sich der/die Dienstnehmer:in noch im Dienstverhältnis befindet.
Wenn der/die Mitarbeiter:in selbst kündigt, trägt in der Regel der/die Mitarbeiter:in selbst die Kosten für den Heimflug. Diese Verantwortung kann jedoch durch vertragliche Vereinbarungen oder individuelle Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer angepasst werden. Es empfiehlt sich, solche Regelungen im Vorfeld klar zu definieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
Wichtige Tipps und umfassende Informationen zu den Themen Umzug, Wohnungssuche, Anmelden eines Hauptwohnsitzes, Mietkosten, zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen, Bildung, Freizeit und Soziales stellen wir Ihnen auf unserer kostenlosen Self-Service-Infosite zur Verfügung.